

Die Rürup-Rente
ist deshalb attraktiv für Versicherte, weil sie in der Ansparphase die Einzahlungen steuerlich geltend machen können.
Im Alter müssen dann zwar Steuern auf die
Rente gezahlt werden,
aber der steuerliche Vorteil aus der Ansparphase kann größer sein als der anschließende Verlust durch
Steuerzahlungen in der Auszahlungsphase. Welcher Kunde mehr und welcher weniger von einer Rürup-Rente
profitiert, muss im Einzelfall berechnet werden. Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge.
Ihre Höhe ist abhängig von der Einkommenssteuer, die der Besitzer des Kapitals zahlt.
Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, führt das zuständige Kreditinstitut
oder die Versicherungsgesellschaft die Steuer direkt ab. Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die
Steuerpflicht als „abgegolten“, wenn die Abgeltungssteuer gezahlt worden ist.
Die versteuerten Kapitalerträge müssen also in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr angegeben
werden. Diese Regeln gelten allerdings nur für Privatanleger.
Die Abgeltungssteuer ist 25 Prozent hoch, aber hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und unter
Umständen die Kirchensteuer. Einschließlich des Solidaritätszuschlages, aber ohne Kirchensteuer,
liegt die Höhe der Abgeltungssteuer bei 26,375 Prozent. Die Beiträge, die der Versicherte in die
Rüruprente einzahlt, können anteilig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Bei Singles sind es 20.000 Euro pro Jahr, bei Verheirateten 40.000 Euro.
Im Jahr 2009 begünstigt der Staat 68 Prozent der Einzahlungssumme steuerlich.
Dieser Satz steigt jährlich um zwei Prozent an, bis die Beiträge zur Rürup-Rente im Jahr 2025 zu
100 Prozent verrechnet werden können.
Zudem entsteht in der Ansparphase ein Zinseszins-Effekt, wodurch die Rendite umso höher ausfällt.
Wie hoch die Rürup-Rente während der Auszahlungsphase besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenantritts ab.
Im Jahr 2008 waren 56 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil, der zu versteuern ist, steigt bis ins Jahr 2040 an.
Wer die Rürup-Rente ab dem Jahr 2040 auszahlen lässt, der zahlt auf seine gesamte Rente nach Rürup Steuern.
Durch diese steuerlichen Regelungen werden vor allem Personen begünstigt,
die in den nächsten Jahren das 60. Lebensjahr überschreiten.
Die Höhe ihrer Steuerrückerstattung ist deutlich höher als die Steuern, die später während ihrer Rente anfallen.
Es ergibt also grundsätzlich Sinn für diese älteren Kunden,
größere Einmalzahlungen zu tätigen, um Abgeltungssteuer zu sparen.
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