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Seit Anfang 2005 ist eine neue Altersversorgung auf dem Versicherungsmarkt -
die Rürup Rente. Dieses Rentenmodell ist hauptsächlich interessant
für Selbständige, Freiberufler, Besserverdiener und Beamte - kurz alle, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind.
Der Staat gewährt Steuervorteile während der Beitragsphase - im Jahr 2005 kann der
Versicherte 60% der Jahresbeiträge als Sonderabgaben beim Finanzamt absetzen, im Jahr
2025 bereits 100%.
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Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr als monatlich, lebenslang gezahlte Rente gewährt werden, eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag ist nicht möglich. Zusätzlich kann eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis mit in die Versicherung aufgenommen werden. Die Rürup Rente ist eine Leibrente, die nicht beliehen, übertragen, veräußert oder vererbt werden kann. Sie gilt aber als "Hartz IV-sicher", d. h. im Falle der Arbeitslosigkeit kann sie nicht vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit gepfändet werden. |
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