Rürrupp
Rente Rürrupp

Rürup-Rentenvorsorge

Seit Anfang 2005 ist eine neue Altersversorgung auf dem Versicherungsmarkt - die Rürup Rente. Dieses Rentenmodell ist hauptsächlich interessant für Selbständige, Freiberufler, Besserverdiener und Beamte - kurz alle, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Für diesen Personenkreis besteht erstmals die Möglichkeit steuerbegünstigt für's Alter vorzusorgen.

Der Staat gewährt Steuervorteile während der Beitragsphase - im Jahr 2005 kann der Versicherte 60% der Jahresbeiträge als Sonderabgaben beim Finanzamt absetzen, im Jahr 2025 bereits 100%.

 

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr als monatlich, lebenslang gezahlte Rente gewährt werden, eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag ist nicht möglich. Zusätzlich kann eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis mit in die Versicherung aufgenommen werden.

Die Rürup Rente ist eine Leibrente, die nicht beliehen, übertragen, veräußert oder vererbt werden kann. Sie gilt aber als "Hartz IV-sicher", d. h. im Falle der Arbeitslosigkeit kann sie nicht vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit gepfändet werden.

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